Rechtsprechung
SG Hildesheim, 15.06.2005 - S 4/44 RA 33/03 |
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 36/01 R
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
Auszug aus SG Hildesheim, 15.06.2005 - S 4/44 RA 33/03
Eine Versorgungsanwartschaft im Sinne von § 1 Abs. 1 AAÜG besteht nur dann, wenn der Kläger am 30.06.1990 (Tag der Schließung der Versorgungssysteme) in ein Versorgungssystem einbezogen war, eine solche Einbeziehung nachträglich durch Rehabilitierung oder durch eine Entscheidung nach Artikel 19 Satz 2 oder 3 des Einigungsvertrages erlangt hat oder wenn er auf Grund der am 30.06.1990 gegebenen Sachlage im Juli 1991 (Monat vor Inkrafttreten des AAÜG) einen Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage gehabt hat (vergleiche Urteil des BSG vom 09.04.2002, Az.: B 4 RA 36/01 R).